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Auf der Suche nach einem zertifizierten Dolmetscher oder Übersetzer?

Was ist ein zertifizierter Dolmetscher?

Ein zertifizierter Dolmetscher ist ein:e Dolmetscher:in, der/die bestimmte Kriterien erfüllt, die die Professionalität und Qualifizierung dieser Person garantieren. In der Dolmetschbranche gibt es kein einheitliches System zur Zertifizierung von Dienstleister:innen. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche verschiedenen Arten der Zertifizierung von Dolmetscher:innen und Übersetzer:innen es gibt und was diese bedeuten.


Dolmetscher:in oder Übersetzer:in ist keine geschützte Berufsbezeichnung. Demnach darf jede:r, unabhängig der tatsächlichen Fähigkeiten und Qualifikation, dieser Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich nachgehen. Dadurch fällt es Auftraggeber:innen schwer, zu erkennen, welche:r Dienstleister:in die Fachkenntnis besitzt, eine Leistung abzuliefern, die den gewünschten Qualitätsansprüchen genügt. Um Licht ins Dunkle zu bringen, suchen viele bei der Auswahl der passenden Dolmetscher:innen und Übersetzer:innen nach Hinweisen auf deren Qualifikation.


Am einfachsten wäre es doch, wenn es ein einheitliches Zertifikat gäbe, das bestätigt, dass diese Person diesen Beruf mit ausreichenden Sachkenntnissen und Fertigkeiten sowie der nötigen Professionalität ausübt.

Dem ist leider nicht so. In der Branche wimmelt es nur so von verschiedenen Begriffen, die signalisieren sollen, dass hier ein Profi am Werk ist. Aber ohne genau zu wissen, was sich dahinter verbirgt, ist es schwer zu erkennen, ob die nötigen Voraussetzungen mitgebracht werden.


Hier eine kleine Auswahl der „Gütesiegel“ qualifizierter Dolmetscher:innen und Übersetzer:innen, die Ihnen den Weg durch den Zertifizierungs-Dschungel erleichtern soll:

 

 

M.A.

M.A. ist die Abkürzung für Master of Arts. Der/die Dolmetscher:in oder Übersetzer:in hat an einer anerkannten Hochschule ein Master-Studium im Fachbereich Konferenzdolmetschen oder Fachübersetzen erfolgreich absolviert. Als Dolmetscher in Aachen habe ich mein Masterstudium im Fachbereich Konferenzdolmetschen an der TH Köln abgeschlossen. Meine Qualifikationen als Übersetzerin habe ich während meines Studiums an der ULB in Brüssel erworben.

In Deutschland gibt es fünf große Hochschulen, an denen der M.A. Konferenzdolmetschen erworben werden kann: TH Köln, Universität Heidelberg, Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Universität Leipzig und das SDI München. Die Studieninhalte erstrecken sich von praktischen Kursen zum Erwerb der nötigen Dolmetschtechniken und -Strategien hin zu wissenschaftlichen Komponenten wie dem Terminologie- und Wissensmanagement, der Translatologie oder den Landeswissenschaften.

Der M.A. Konferenzdolmetschen stellt auch eine der Voraussetzungen dar, um bei den Europäischen Institutionen als Konferenzdolmetscher:in zu arbeiten.


Beeidigung

Beeidigte Dolmetscher:innen oder Übersetzer:innen wurde von einem deutschen Gericht vereidigt und sind dazu berechtigt, beglaubigte Übersetzungen anzufertigen oder bei Gericht zu dolmetschen. Beglaubigte (bzw. bestätigte) Übersetzungen werden zum Beispiel bei Behördengängen benötigt. Je nach Bundesland wird auch der Begriff „ermächtigt“ oder „öffentlich bestellt“  verwendet. Die englische Bezeichnung „certified translator“ führt oft zur Fehlübersetzung „zertifizierter Übersetzer“.

Ich bin als Konferenzdolmetscherin in Aachen tätig. Daher bin ich auf das Simultandolmetschen und Konsekutivdolmetschen bei Veranstaltungen und Events spezialisiert. Aus diesem Grund habe ich mich gegen eine gerichtliche Vereidigung entschieden, denn die Themenfelder und Aufgabenbereiche von Gerichtsdolmetscher:innen und Konferenzdolmetscher:innen unterscheiden sich sehr. Ich bin jedoch befähigt, bei Notarterminen zu dolmetschen. Dabei handelt es sich um eine Sonderform des Konsekutivdolmetschens und ich stelle dabei sicher, dass alle beteiligten Parteien die Inhalte des zu beurkundenden Dokuments kennen und verstehen.

Wenn Sie für eine Urkundenübersetzung oder einen Gerichtstermin eine:n beeidigte:n Dolmetscher:in/Übersetzer:in suchen, können Sie dies über die Suche des Berufsverbands BDÜ⇲ tun. Wenn Sie die passenden Suchparameter eingeben, werden Ihnen alle qualifitierten Personen angezeigt. Alternativ finden Sie geeignete Dienstleister:innen über Justiz-Dolmetscher.de⇲.


DIN-Zertifizierung

Eine Zertifizierung kann über das Deutsche Institut für Normung (DIN) erfolgen. So gibt es zum Beispiel die 2017 veröffentliche Norm DIN 2347 für das Konferenzdolmetschen. Bisher haben sich noch wenige Dienstleister:innen nach dieser Norm zertifizieren lassen. Der Zertifizierung geht ein umfassendes Verfahren voraus, bei dem nachgewiesen muss, dass alle Kriterien der Norm erfüllt werden. Dies reicht von der fachlichen Eignung und Qualifikation hin zu Prozessen bei der Abwicklung von Dolmetschaufträgen. Die meisten Aspekte finden sich auch in der Berufs- und Ehrenordnung des VKD⇲ wieder, an die die Mitglieder des Verbandes gebunden sind (siehe nächster Abschnitt).

Auch internationale Normen nach ISO wurden für den Berufszweig etabliert. So gibt es zum Beispiel die ISO-Norm 23155, die die Anforderungen an professionelle Konferenzdolmetscher:innen festlegt.

Auch gibt es Normen für Equipment und Ausstattung: Zum Beispiel die ISO-Norm 2603 für ortsfeste Kabinen oder die ISO-Norm 4043 für mobile Kabinen. Es ist wichtig, dass Anbieter diese Normen einhalten, um die richtigen Arbeitsbedingungen beim Dolmetschen sicherzustellen und damit Qualität sowie Gesundheit der Dolmtscher:innen gewährleisten. Weitere Erklärungen zu technischen Anforderungen für Dolmetschanlagen⇲ liefert die AIIC (Internationaler Verband der Konferenzdolmetscher).

Für Übersetzer:innen ist die ISO-Norm 17100 relevant, die Prozesse, Anforderungen und Qualitätssicherungsmaßnahmen beim Übersetzen festlegt.


Verbandsmitgliedschaft

Die Aufnahme in einen Berufsverband ist an Auflagen geknüpft, die nachgewiesen werden müssen und streng kontrolliert werden. So zeugt die Mitgliedschaft im Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ), dem Verband der Konferenzdolmetscher (VKD) oder der AIIC (Internationaler Verband der Konferenzdolmetscher) von Professionalität auf allen Ebenen. Aber nicht nur die Aufnahme in den Verband stellt sicher, dass die Bewerber:innen die notwendigen Kriterien für eine professionelle Berufsausübung erfüllen. Durch die bestehende Mitgliedschaft verpflichten sich auch alle Mitglieder, sich an die Berufs- und Ehrenordnung des jeweiligen Verbands zu halten. Diese umfasst in der Regel Auflagen für professionelles Auftreten, Eignung und Qualifikation für die Annahme und Ausführung von Aufträgen, Achtung der Vertraulichkeit, kontinuierliche Weiterbildung, Einhaltung professioneller Arbeitsbedingungen und weitere relevante Punkte für den Beruf.


IHK-geprüft

Auch über die IHK lässt sich eine Prüfung ablegen, die die nötige Qualifikation als Übersetzer:in nachweist. Die Dolmetscherprüfung wurde 2018 eingestellt.


Staatlich geprüft

Die Fähigkeiten für das Dolmetschen und Übersetzen lässt sich auch an einer Fachakademie erwerben. Mit dem Abschluss erwirbt der/die Absolvent:in die Qualifikation „staatlich geprüfte:r Übersetzer:in/Dolmetscher:in“.


Akkreditierung

Nach dem Masterstudium können Absolvent:innen sich für einen Akkreditierungstest bei der EU oder anderen Institutionen wie der UN oder dem Europäischen Patentamt bewerben. Erfolgreiche Kandidat:innen werden dann als akkreditierte Konferenzdolmetscher:innen geführt und zu Sitzungen des EU-Parlaments, der Kommission und anderen Institutionen einberufen.



Je nach Anforderungen sind also unterschiedliche Kriterien relevant, die Auftrageber:innen bei der Auftragsvergabe berücksichtigen sollten. Wenn Sie unsicher sind, wenden Sie sich an eine:n nach oben aufgeführten qualifizierte:n Dolmetscher:in und lassen Sie sich beraten. Wir erklären Ihnen gerne die Feinheiten und Unterschiede und leiten Sie ggf. an den/die geeignete:n Kolleg:in weiter.

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23. Juli 2024

Über die Autorin

Laura Bischoff ist als freiberufliche Konferenzdolmetscherin in Aachen mit den Sprachen Deutsch (A), Englisch (B), Französisch (C) und Spanisch (C) tätig. Vor ihrer Selbstständigkeit arbeitete sie in der Abteilung für Terminologie in der Generaldirektion Dolmetschen der Europäischen Kommission. Das Studium absolvierte sie in Brüssel und Köln.

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