§1 Allgemeines und Geltungsbereich
- Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Laura Bischoff (nachfolgend „Dolmetscherin“ genannt) und ihren Auftraggeber:innen, soweit es sich um Unternehmen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt.
- Abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des/der Auftraggeber:in werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Dolmetscherin dies schriftlich oder per E-Mail anerkannt hat.
- Die Vertragssprache ist Deutsch. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
§ 2 Leistungen der Dolmetscherin und Verschwiegenheitspflicht
- Die Dolmetscherin erbringt die Leistungen gemäß des Auftrages/Vertrages.
- Leistungen, die nicht ausdrücklich im Auftrag/Vertrag geregelt sind, sind grundsätzlich gesondert zu vergüten.
- Die Dolmetscherin ist verpflichtet, sämtliche ihr bei der Ausführung des Auftrags/Vertrags bekanntwerdenden Informationen streng vertraulich zu behandeln und insbesondere keinen rechtswidrigen Nutzen daraus zu ziehen.
- Die Verschwiegenheitspflicht erstreckt sich nicht auf Informationen und Unterlagen, die allgemein bekannt sind und/oder von Dritten öffentlich bekannt gegeben wurden.
§ 3 Mitwirkungspflichten des/der Auftraggeber:in
- Dem/der Auftraggeber:in ist bekannt, dass sich die Dolmetscherin mit Hilfe der vom/von der Auftraggeber:in zur Verfügung zu stellenden einschlägigen Unterlagen (z. B. Arbeitsprogramm, Tagesordnung, Berichte, Referate, Anträge etc.) auf die Veranstaltung vorbereiten muss, um eine fehlerfreie Leistung gewährleisten zu können.
Der/die Auftraggeber:in ist daher verpflichtet, der Dolmetscherin so bald wie möglich, spätestens jedoch 8 Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn, einen vollständigen Satz aller einschlägigen Unterlagen in den Sprachen, in die und aus denen die Dolmetscherin gemäß des Auftrages/Vertrages dolmetschen soll, in einem gängigen Dateiformat auszuhändigen. - Von sämtlichen Schriftstücken und Manuskripten, die während der Veranstaltung verlesen werden, erhält die Dolmetscherin spätestens 8 Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn eine Kopie, die – soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist – auch nach Veranstaltungsende bei ihr verbleiben oder vernichtet werden kann.
- Der Dolmetscherin sind auch Filmeinspielungen 8 Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn in einem gängigen Dateiformat zur Verfügung zu stellen.
§ 4 Arbeitsbedingungen und Leistungsverweigerungsrecht der Dolmetscherin
§ 4a Allgemeine Regelungen
Dem/der Auftraggeber:in ist bekannt, dass eine einwandfreie Leistung der Dolmetscherin nur im Rahmen der nachfolgenden Arbeitsbedingungen gewährleistet werden kann:
- Soweit die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben, benötigt die Dolmetscherin für Simultandolmetschdienstleistungen eine Dolmetscherkabine. Ortsfeste Simultandolmetscherkabinen und -anlagen müssen den Anforderungen der DIN EN ISO 2603 für ortsfeste bzw. DIN EN ISO 4043 für mobile Kabinen entsprechen. Es gelten des Weiteren ISO 20108 (Simultandolmetschen – Qualität und Übertragung von Ton- und Bildeingang – Anforderungen) und ISO 20109 (Simultandolmetschen – Ausstattung – Anforderungen). Die Dolmetscherin muss aus der Kabine direkte Sicht auf den/die jeweilige:n Redner:in, in den Sitzungssaal und auf evtl. genützte Projektionswände haben. Der/die Auftraggeber:in ist zudem verpflichtet zu gewährleisten, dass die Dolmetscherin die zu dolmetschenden Texte mit bestmöglicher Qualität hören kann.
- Bei Konsekutiveinsätzen sowie Einsätzen mit PFA (siehe § 4a, Abs. 7) müssen die Arbeitsbedingungen derart gestaltet sein, dass die Dolmetscherin die Redner:innen einwandfrei sehen und verstehen kann (z.B. keine Störgeräusche durch Maschinen, Widerhall, Positionierung vom/von der Redner:in zu weit entfernt, etc.)
- Bei Simultandolmetscheinsätzen sind mindestens 2 Dolmetscher:innen erforderlich.
- Höchstarbeitszeit pro Dolmetscher:in: Je nach Themenbereich 5-7 Stunden täglich, soweit die Parteien nicht etwas anderes vereinbart haben.
- Bei einem Tageseinsatz, der 5 bis 7 Stunden dauert, sind der Dolmetscherin je nach Themenbereich vormittags 30 Minuten, mittags mindestens 60 Minuten und nachmittags weitere 30 Minuten Pausenzeiten zu gewähren, soweit die Parteien nicht etwas anderes vereinbart haben.
- Die Dolmetscherin ist berechtigt, die vereinbarte Leistung zu verweigern, wenn sie nicht die oben angegebenen Arbeitsbedingungen vorfindet. Ihr Anspruch auf Honorar bleibt hiervon unberührt.
- Weitere Bedingungen für das Arbeiten mit einer Personenführungsanlage (PFA) werden gesondert ausgehandelt. Diese Technik kommt ausschließlich zum Einsatz, wenn die Auftragsvoraussetzungen eine klassische Simultanverdolmetschung in einer Kabine unmöglich machen und nur für eine angemessen begrenzte Anzahl an Teilnehmer:innen.
§ 4b Ferndolmetschen
- Der Begriff des Ferndolmetschens (auch Remote Interpreting genannt) bezeichnet alle Arten des Dolmetschens, bei denen sich ein oder mehrere Teilnehmer oder die Dolmetscherin nicht am gleichen Ort wie die übrigen Beteiligten befinden. Dabei ist es zweitrangig, ob sich der/die remote zugeschaltete Dolmetscher:in in einem anderen Raum, in einer anderen Stadt oder auf einem anderen Kontinent aufhält. Für eine reibungslose Verdolmetschung müssen entsprechende informations- und kommunikationstechnische Lösungen verwendet werden, damit einerseits die Dolmetscher:innen mängelfrei arbeiten und andererseits die Teilnehmer:innen störungsfrei, vertraulich und ohne technische Hürden miteinander sprechen können. Erfolgt das Remote Interpreting simultan, ist von Remote Simultaneous Interpreting (RSI) die Rede.
- Die Parteien vereinbaren bei der Auftragserteilung, in welcher technischen Ausführung das Ferndolmetschen erfolgen soll und ob eine simultane oder konsekutive Verdolmetschung geschuldet ist.
- Vor Abschluss des Vertrages haben beide Parteien ausdrücklich zu vereinbaren, in und aus welchen Sprachen die Dolmetscherin während des Einsatzes arbeiten soll. Entsprechende technische Vorkehrungen sind zu treffen. Erfolgt die Verdolmetschung über eine Plattformlösung, teilt der/die Auftraggeber:in vor der Auftragserteilung mit, welche Plattform eingesetzt wird. Die Plattform muss den Anforderungen der ISO/PAS 24019:2020 Simultaneous interpreting delivery platforms — Requirements and recommendations entsprechen.
Der/die Aufraggeber:in gewährt der Dolmetscherin vor Veranstaltungs-/Auftragsbeginn ausreichende Zugriffzeiten auf die verwendete Plattform, damit diese von der Dolmetscherin getestet werden kann. Es wird dringend empfohlen, spätestens am Vortag der Veranstaltung die Plattform zusammen mit allen Beteiligten zu testen. - Der/die Auftraggeber:in stellt während der gesamten Veranstaltung professionelle technische Unterstützung sicher, damit ein reibungsloser Ablauf der Verdolmetschung gewährleistet ist.
- Eine Echtzeitkommunikation muss innerhalb des Dolmetschteams gewährleistet sein. Diese darf nur von den jeweiligen Dolmetscher:innen einsehbar sein.
- Dem/der Aufraggeber:in ist bekannt, dass die Dolmetscherin keinen Einfluss auf die Internetgeschwindigkeit, den Bestand der notwendigen Leitungen oder den Betrieb der verwendeten Plattform hat. Die Dolmetscherin haftet daher nicht für eine Störung oder den Ausfall der verwendeten Technik, es sei denn, die Störung ist ausschließlich und nachweislich auf eine Fehlfunktion des eigenen Rechners der Dolmetscherin zurückzuführen.
- Soweit die Störung nicht nachweislich auf den Rechner der Dolmetscherin zurückzuführen ist, bleibt der Honoraranspruch der Dolmetscherin bei einer Störung oder Ausfall des Systems/der Technik unberührt.
- Höchstarbeitszeit pro Dolmetscher:in: Je nach Themenbereich maximal 5 Stunden täglich, soweit die Parteien nicht etwas anderes vereinbart haben.
- Die Dolmetscherin ist berechtigt, die vereinbarte Leistung zu verweigern, wenn sie nicht die oben angegebenen Arbeitsbedingungen vorfindet. § 4a Abs. 6 gilt entsprechend
Hinsichtlich der Urheber- und Nutzungsrechte gilt auch für das Ferndolmetschen § 7 dieser AGB entsprechend.
§ 5 Gewährleistung und Haftung
- Die Dolmetscherin ist verpflichtet, nach bestem Wissen und Gewissen zu arbeiten.
- Erbringt die Dolmetscherin ihre Leistungen, obwohl sie bei Leistungsbeginn nicht die in § 4 geregelten Arbeitsbedingungen vorfindet, kann der/die Auftraggeber:in in diesem Fall keine Rechte aus einer auf die unzureichenden Arbeitsbedingungen zurückzuführende Schlechtleistung geltend machen. Insbesondere ist eine Minderung des Honorars in diesem Fall ausgeschlossen.
- Die Haftung der Dolmetscherin richtet sich in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig.
- Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Dolmetscherin ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Unter einer wesentlichen Vertragspflicht ist eine Pflicht zu verstehen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner:innen regelmäßig vertrauen darf.
Die Schadenersatzansprüche für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sind jedoch auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Vertragstypische, vorhersehbare Schäden sind solche, die dem Schutzzweck der jeweils verletzten vertraglichen oder gesetzlichen Norm unterfallen. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet die Dolmetscherin im selben Umfang. - Die Regelungen des vorstehenden Absatzes erstrecken sich auf Schadenersatz neben der Leistung, den Schadenersatz statt der Leistung und dem Erstattungsanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängel, Verzug oder Unmöglichkeit.
- Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des/der Auftraggeber:in ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§ 6 Vertragsänderungen
Sollte die Dolmetscherin aus wichtigem Grund an der Erfüllung des Vertrages verhindert sein, ist sie bereit, nach besten Kräften und soweit ihr das billigerweise zuzumuten ist, dafür zu sorgen, dass an ihrer Stelle ein:e Fachkolleg:in die Pflichten aus diesem Vertrag übernimmt. Dies ist mit dem/der Auftraggeber:in abzustimmen.
§ 7 Nutzungs- und Urheberrechte
- Das Produkt der Dolmetschleistung ist – soweit nicht ausdrücklich im Vertrag etwas anderes vereinbart worden ist – ausschließlich zur sofortigen Anhörung bestimmt.
- Eine Aufzeichnung der Dolmetschleistung ist nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung zulässig. In dieser Vereinbarung ist insbesondere auch zu regeln, welche Nutzungsrechte dem/der Auftraggeber:in zur Verwendung der Aufzeichnung übertragen werden. Falls es die Parteien verabsäumen, eine hinreichend deutliche Regelung zu den Nutzungs- und Urheberrechten an der Aufzeichnung zu treffen, ist eine Verwertung der Aufzeichnung zu welchem Zweck auch immer nur mit schriftlicher Zustimmung der Dolmetscherin gestattet.
- Jede weitere Verwendung (z.B. die Direktübertragung; Übertragung mit Hilfe des Internets, Web-Streaming etc.) bedarf einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung. Auch insoweit gilt § 7 Abs. 2 dieser Bedingungen.
§ 8 Vergütung und Zahlungsbedingungen
- Soweit die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben, stellt die Dolmetscherin dem/der Auftraggeber:in die vereinbarte Leistung unmittelbar nach der Veranstaltung in Rechnung. Die Rechnung ist ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.
- Bei einem Auftragsvolumen über 6.000,00 € werden mit der Auftragserteilung 30 % des vereinbarten Honorars fällig. Hinsichtlich des verbleibenden Restbetrages gilt § 8 Abs. 1 dieser AGB.
§ 9 Datenschutzbestimmungen
- Diese Datenschutzhinweise gelten für die Datenverarbeitung durch die Dolmetscherin. Verantwortliche: Laura Bischoff, Reimser Str. 45, D-52074 Aachen, E-Mail: kontakt(at)bischoff-languages.de
- Der/die Auftraggeber:in der Dolmetscherin kann eine reibungslose Abwicklung des Auftrages erwarten. Dabei lässt es sich nicht vermeiden, dass bestimmte Daten des/der Auftraggeber:in unter Verwendung technischer Hilfsmittel gespeichert werden. Bei Auftragsannahme erhebt die Dolmetscherin eine Reihe personenbezogener Daten als sogenannte Basisdaten, die benötigt werden, um den erteilten Auftrag reibungslos ausführen zu können. Dabei werden nur solche Daten gespeichert, die für die Vertragserfüllung zwingend notwendig sind. Die Dolmetscherin erhebt und verwendet personenbezogenen Daten des/der Auftraggeber:in ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts der Bundesrepublik Deutschland. Die Dolmetscherin erhebt, verarbeitet und nutzt folgende Informationen:
Anrede, Vorname, Nachname, eine gültige E-Mailadresse, Anschrift, Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk), sowie weitere Informationen, die für die zur Abwicklung von evtl. vorliegenden Erfüllungs- oder Gewährleistungsansprüchen sowie der Geltendmachung etwaiger Ansprüche gegen den/die Auftraggeber:in erforderlich sind.
Die Erhebung der Daten erfolgt, um den/die Auftraggeber:in als Kund:in identifizieren zu können, die beauftragte Leistung sachgerecht und zeitnah erbringen zu können, zur Rechnungsstellung und zur Abwicklung und Geltendmachung von wechselseitigen Ansprüchen. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Anfrage des/der Auftraggeber:in und ist zu den genannten Zwecken erforderlich im Sinne des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO.
- Die für die Auftragsabwicklung von der Dolmetscherin erhobenen personenbezogenen Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht gespeichert und danach routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind und/oder ein berechtigtes Interesse der Dolmetscherin an der Weiterspeicherung fortbesteht. Sollte die Ausübung von Interventionsrechten die Löschung gebieten, werden die betroffenen Daten unverzüglich gelöscht.
- Soweit dies nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO für die Abwicklung des Auftrages erforderlich ist, werden personenbezogene Daten des/der Auftraggeber:in an Dritte weitergegeben. Hierzu gehört insbesondere die Weitergabe an eine:n Subunternehmer:in der Dolmetscherin. Die weitergegebenen Daten dürfen von dem/der Dritten ausschließlich zu den genannten Zwecken verwendet werden. Im Übrigen erfolgt eine Weitergabe an Dritte nur mit Einwilligung des/der Auftraggeber:in.
- Der/die Auftraggeber:in hat das Recht,
- gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO die einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber der Dolmetscherin zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass die Dolmetscherin die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen darf;
- gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über die von der Dolmetscherin verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen. Insbesondere kann der/die Auftraggeber:in Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden, die Empfänger:innen oder die Kategorien von Empfänger:innen, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt worden sind oder werden, falls möglich die geplante Speicherdauer oder falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung der Dauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde, die verfügbaren Informationen der Herkunft seiner Daten, sofern diese nicht bei der Dolmetscherin erhoben wurden, sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten verlangen;
- gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung der bei der Dolmetscherin gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen;
- gemäß Art. 17 DSGVO die unverzügliche Löschung der bei der Dolmetscherin gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, sofern nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;
- gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu verlangen, falls die Richtigkeit der Daten von ihm/ihr bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, er/sie aber deren Löschung ablehnt, die Dolmetscherin die Daten nicht mehr benötigt, der/die Auftraggeber:in diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt oder er gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat;
- gemäß Art. 20 DSGVO die personenbezogenen Daten, die der Dolmetscherin bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an eine:n andere:n Verantwortliche:n zu verlangen;
- gemäß Art. 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel kann der/die Auftraggeber:in sich hierfür an die Aufsichtsbehörde seines üblichen Aufenthaltsortes, Arbeitsplatzes oder den Unternehmenssitz der Dolmetscherin wenden.
- Sofern die personenbezogenen Daten des/der Auftraggeber:in auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat er das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben.
- Möchte der/die Auftraggeber:in vom Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an: kontakt(at)bischoff-languages.de
- Die Dolmetscherin hat technische und organisatorische Sicherheitsvorkehrungen eingerichtet, um Daten zu schützen, insbesondere gegen Verlust, Manipulation oder unberechtigten Zugriff. Die Dolmetscherin passt die Sicherheitsvorkehrungen regelmäßig der fortlaufenden technischen Entwicklung an.